Dienstag, 12. April 2011

Große Bereicherung für Feuerwehren


Von: Simon Schmaußer

MdB Alois Karl informiert bei CSU Hohenkemnath über neuen Feuerwehrführerschein

So schnell geht es in der Politik selten. Erst am Donnerstag hatte sich der Bundestag für den neuen Feuerwehrführerschein entschieden und bereits drei Tage später informierte der Bundestagsabgeordnete Alois Karl die Feuerwehren aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach über die Neuerungen. Das ist vor allem dem CSU-Ortsverband Hohenkemnath zu verdanken, dessen Vorsitzender Simon Schmaußer den Abgeordneten kurzfristig nach Erlheim eingeladen hatte.

 

Karl hatte sich nicht lange bitten lassen und stellte die Vorzüge des neuen Führerscheines vor: "Bisher gab es nur einen Feuerwehrführerschein "light", bei dem Besitzer der Führerscheinklasse B Einsatzfahrzeuge mit bis zu 4,75 Tonnen fahren durften. Das reichte natürlich vorne und hinten nicht, denn die gängigsten Fahrzeugtypen bei den Gemeindefeuerwehren haben bis zu 7,5 Tonnen." Für diese Aussage erntete der CSU-Abgeordnete zustimmendes Nicken von Kreisbrandrat Franz Iberer, Kreisbrandinspektor Fredi Weiß und den anderen rund 40 Gästen. Mit der nun beschlossenen neuen Lösung, so Karl weiter, könnten nun auch Besitzer der Führerscheinklasse B, die eigentlich nur bis 3,5 Tonnen geht, ein Feuerwehrfahrzeug mit bis zu 7,5 Tonnen fahren, was der Führerscheinklasse C1 entspricht. Deren Erwerb kostet normalerweise über 1.000 Euro. Die erforderliche Schulung der Fahrer könne feuerwehrintern erfolgen. Der Prüfer muss mindestens 30 Jahre alt sein, darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben und muss mindestens schon fünf Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder höher sein.

 

Auf die zu erwartenden Kosten angesprochen hatte der Bundestagsabgeordnete eine erfreuliche Antwort für die Feuerwehren: Bislang seien ihm keine Kosten bekannt, und es seien auch keine zu erwarten. Schließlich sollen die Feuerwehren nicht "abkassiert", sondern das Ehrenamt gefördert werden. Das gelte übrigens auch für andere Hilfsdienste, wie zum Beispiel das THW. Da der Feuerwehrführerschein eine „Spezialregelung“ darstelle, die nur für die Einsatzfahrzeuge selbst gelte, gebe es laut Karl übrigens auch keine Einspruchsmöglichkeit seitens der Europäischen Union, wie im Vorfeld befürchtet wurde.

 

Angesichts solch positiver Nachrichten zeigten sich die Mitglieder der verschiedenen Feuerwehren hoch erfreut über den neuen Feuerwehrführerschein. Jetzt muss das Gesetz nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und von den einzelnen Bundesländern ausgestaltet werden, dann dürfte die Arbeit der Feuerwehren in den einzelnen Gemeinden deutlich erleichtert werden. Denn nichts ist im Unglücksfall schlimmer als ein einsatzbereites und voll besetztes Feuerwehrauto ohne Fahrer.

 

 

Die wichtigsten Informationen zum neuen Feuerwehrführerschein auf einen Blick:

Mitglieder der Feuerwehren, die schon mindestens zwei Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen, können nach mindestens vier Fahreinheiten von je 45 Minuten, einer theoretischen Prüfung und einer Fahrprüfung von mindestens 45 Minuten den Feuerwehrführerschein erwerben. Mit ihm dürfen sie Einsatzfahrzeuge von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Der Prüfer muss ein zuverlässiges Mitglied der Feuerwehr und mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Analoge Regelungen gelten für andere Hilfsdienste, wie zum Beispiel das Technische Hilfswerk (THW).

 


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